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KFZ-Gutachter-Lexikon
Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Willkommen im KFZ-Gutachter-Lexikon! Hier finden Sie eine verständliche Erklärung der wichtigsten Begriffe rund um KFZ-Schäden, Unfallregulierung und Fahrzeugbewertung. Von A wie Altschaden bis W wie Wirtschaftlicher Totalschaden – wir helfen Ihnen, Fachbegriffe einfach zu verstehen.

Tipp: Wenn Sie eine individuelle Beratung zu Ihrem Schadenfall benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

A – Altschäden

Ein Altschaden ist ein nicht reparierter Schaden an einem Fahrzeug. Er unterscheidet sich vom Vorschaden, der zwar repariert, aber möglicherweise nicht fachgerecht instand gesetzt wurde.

Warum ist das wichtig?
Bei einer Fahrzeugbewertung oder einem Unfallgutachten spielt es eine große Rolle, ob es sich um einen neuen Schaden oder einen bestehenden Altschaden handelt. Versicherungen berücksichtigen Altschäden oft nicht oder nur eingeschränkt.

📌 Unser Tipp: Lassen Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen, um Missverständnisse bei zukünftigen Schadenfällen zu vermeiden.

B – Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten unter 750 € liegen. In diesem Fall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers keine Gutachterkosten – es reicht ein Kostenvoranschlag.

Wichtig: Lassen Sie einen Experten prüfen, ob es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt. Manchmal sind Schäden auf den ersten Blick klein, haben aber größere versteckte Auswirkungen.

📌 Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns, um festzustellen, ob Ihr Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Eine fachkundige Einschätzung kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche korrekt durchzusetzen.

F – Fiktive Abrechnung

Die fiktive Abrechnung ermöglicht es Ihnen, sich die Reparaturkosten nach einem Unfall auszahlen zu lassen, anstatt die Reparatur durchführen zu lassen.

Beachten Sie:

  • Die Versicherung zahlt nur die Nettokosten (ohne Mehrwertsteuer).
  • Bei hohen Schäden über 70 % des Fahrzeugwerts gibt es Sonderregelungen (siehe wirtschaftlicher Totalschaden).

📌 Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Gutachter beraten, bevor Sie sich für eine fiktive Abrechnung entscheiden. So stellen Sie sicher, dass Sie keine finanziellen Nachteile haben.

H – Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden entsteht, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, den Schaden vollständig zu übernehmen.

  • Reparaturkosten
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
  • Wertminderung
  • Anwalts- und Gutachterkosten

📌 Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen! Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter – die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.

K – Kaskoschaden

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet haben und eine Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko) besteht.

Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko:

  • Teilkasko: Deckt Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden, Feuer & Naturkatastrophen
  • Vollkasko: Deckt selbstverschuldete Unfälle & Vandalismus zusätzlich zur Teilkasko

📌 Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau, um sicherzugehen, welche Schäden gedeckt sind.

N – Nutzungsausfall & Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen.

Bedingungen:

  • Sie müssen das Fahrzeug regelmäßig nutzen (z. B. täglicher Arbeitsweg).
  • Die Höhe der Entschädigung hängt vom Fahrzeugmodell ab (zwischen 23 € und 175 € pro Tag).

📌 Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten, um sicherzustellen, dass Sie die maximale Nutzungsausfallentschädigung erhalten.

R – Restwert & Wiederbeschaffungswert
  • Restwert: Der Wert eines beschädigten Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
  • Wiederbeschaffungswert: Die Kosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug beim Händler.

📌 Unser Tipp: Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass die Versicherung keine zu niedrige Restwertschätzung vornimmt.

W – Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert sind.

  • Faustformel: Wiederbeschaffungswert – Restwert = Entschädigungssumme
  • Ausnahme: 130 %-Regelung – Falls die Reparaturkosten maximal 130 % des Fahrzeugwerts betragen, kann die Versicherung sie dennoch übernehmen.

📌 Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem Sachverständigen beraten, um sicherzustellen, dass Sie die beste Entschädigung erhalten.

Benötigen Sie eine persönliche Beratung?

Das Thema KFZ-Gutachten & Schadensregulierung kann komplex sein – aber Sie müssen sich nicht alleine durchkämpfen!

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.

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